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FAQ

Anmeldung

- Interessierte vereinbaren telefonisch einen Vorstellungstermin
- Die zukünftige Lernende ist bereits von der IV anerkannt oder angemeldet.

Abklärung

-  Das zweistündige, unverbindliche Vorstellungsgespräch dient als 
   Entscheidungshilfe, um einen Schnupperaufenthalt zu vereinbaren
-  Der Schnupperaufenthalt dauert von Sonntagabend bis Samstagmorgen.
-  Das Auswertungsgespräch in der folgenden Woche mit der Lernenden, 
   Angehörigen, IV-Berufsberatung und Institutionsleitung endet mit dem
   Entscheid beider Parteien zur Aufnahmeempfehlung oder –absage.
-  Unmittelbar nach dem Auswertungsgespräch wird der Lehr- und
   Internatsvertrag erstellt.

Aufnahmekriterien

- Vorwiegend weibliche Jugendliche mit einer Lernbeeinträchtigung
- In begründeten Fällen werden auch junge Männer zugelassen
- Abschluss der obligatorischen Schulpflicht
- Alter zwischen 16 und 22 Jahren
- Bereitschaft, intern zu wohnen; bei Erfüllung bestimmter Kriterien wird ein Externat geprüft

Ausbildungsdauer

In der Regel dauert die berufliche Grundbildung EBA (Eidg. Berufsattest) oder PrA INSOS (Praktische Ausbildung INSOS) zwei Jahre.

Arbeitszeit

Die Lernenden arbeiten 42 Stunden pro Woche.

Ausbildungslohn

-  Minderjährige erhalten einen Monatslohn von
   Fr. 130.- im 1. Ausbildungsjahr
   Fr. 180.- im 2. Ausbildungsjahr
-  Volljährige erhalten das Taggeld direkt von der Invalidenversicherung ausbezahlt.

Ferienregelung

Die Lernenden haben zwei Wochen Herbstferien (KW 39 / 40), zwei Wochen Winterferien (KW 52 resp. 53 und 01), 1 Woche Frühlingsferien (wahlweise vor oder nach Ostern) und zwei Wochen Sommerferien (KW 29 / 30).

Finanzierung

Die Ausbildung sowie Kost und Logis bezahlt die IV. Ebenso werden Reisekosten durch die IV getragen. Berufskleider sowie Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der gesetzlichen Vertreter.

Wochenenden

Die Lernenden verbringen ihre Wochenenden zuhause. Das Wochenende dauert von Samstagmorgen bis Sonntagabend. Die Lernenden haben pro Ausbildungsjahr drei Jokerabende zur Verfügung, an denen sie bereits freitags nach Arbeitsschluss ins Wochenende reisen können.

Was wir nicht dulden

Alkohol- und Drogenkonsum, Rassismus, Übergriffe jeglicher Art (Gewaltanwendung, sexuelle Belästigung, verhaltensmässige Entgleisungen).

Nach der Ausbildung

Das Dokument Fit nach der Ausbildung beinhaltet Denkanstösse aus Sicht und Erfahrung der Fachstelle Berufliche Integration u.a. zu den Themen Einstieg ins Erwerbsleben sowie Lohn und Versicherungsleistungen.